Beweissicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor Beginn der Bauarbeiten erfolgte an den angrenzenden Objekten eine Bestandsdokumentation/ Beweissicherung.
Hierbei wurde der momentane Zustand der Gebäude und Außenanlagen festgestellt.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch hat das Sachverständigenbüro
S A F GmbH
Bausachverständigen- u. Bauplanungsbüro
Ertinger Straße 23
72768 Reutlingen
Tel. 07121/9295-0 Durchwahl 9295-80
Fax. 07121/9295-95
Mobil 0171/7247750
e mail info@safgmbh.de
Internet: www.safgmbh.de
mit der Dokumentation und Beweissicherung der angrenzenden Privatobjekte/ Privatgrundstücke an der Sanierungsmaßnahme beauftragt.
Der Sinn der Beweissicherung ist, den baulichen Zustand des Anwesens durch Notizen und Fotografien vor der Durchführung der Baumaßnahme zu dokumentieren. Dies ist notwendig, um
eventuelle Veränderungen oder Beschädigungen nachvollziehen zu können. Diese Beweissicherung ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und dient zum Schutz Ihres Objektes. Bei der Beweissicherung werden die Objekte an der Schönbuchstraße je nach Lage außen/ innen/ außen und innen sowie die Außenanlagen/ Grundstücksgrenzen/ Hofflächen von dem Sachverständigenbüro SAF besichtigt und aufgenommen. Die Beweissicherung geschieht in beiderseitigem Interesse und ist für Sie kostenlos.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung